Geldwäsche und Steuerhinterziehung – macht die EU jetzt ernst?

Geldwäsche und Steuerhinterziehung in der EU

Geldwäsche (§ 261 StGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sind in Europa ein großes Problem. Egal ob LuxLeaks, Panama Papers, Cum-Ex oder zuletzt der Geldwäscheskandal um die Danske Bank: die Zahl großer Geldwäsche- und/oder Steuerskandale reißt nicht ab. Zwar hat die EU mit diversen Geldwäsche-Richtlinien versucht die Probleme in den Mitgliedsstaaten in den Griff zu bekommen. Allerdings war die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten oft mangelhaft. Dies sah man zuletzt zum Beispiel an dem Skandal um die dänische Danske Bank, in der nach ersten Untersuchungen etwa 7,5 Milliarden Euro gewaschen worden sein.

Das Ende der Geduld

Daher soll jetzt etwas unternommen werden. Das Europäische Parlament hat am 26.03.2019 mit großer Mehrheit (505 Ja-Stimmen, 63 Nein-Stimmen) einen Vorschlag des Special Committee on Financial Crimes, Tax Evasion and Tax Avoidance verabschiedet. Der Vorschlag stellt somit einen Leitfaden dar, wie die EU gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen will. Der Bericht prangert insbesondere den fehlenden Willen innerhalb einiger Mitgliedsstaaten an, aktiv gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie Steuervermeidungsmodelle vorzugehen – und er nennt Namen! Im Bericht werden explizit sieben EU Staaten genannt, die als Steueroasen benannt und dafür verurteilt werden, dass sie aggressive Steuervermeidungsstrategien unterstützen: Belgien, Zypern, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta und die Niederlande.

Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Hier sind die beiden aus meiner (Strafverteidiger-) Sicht wichtigsten Vorschläge, die Auswirkungen für ganz Europa und insbesondere für alle Strafverteidiger*innen und die Compliance-Praxis haben können.

1. Die Kommission soll unverzüglich einen Vorschlag zu einer Europäischen Finanzpolizei erarbeiten.

2. Es soll eine europäische Stelle zur Überwachung von Geldwäscheaktivitäten eingerichtet werden („EU anti-money laundering watchdog“). Diese soll wohl als Zentralstelle für Verdachtsmeldungen ausgestaltet sein.

3. Es soll ein an die UN angegliedertes globales Steuerorgan geschaffen werden („global tax body“)

Fazit

Inwieweit die in der Roadmap aufgezeichneten Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Man erkennt jedoch die Tendenz, dass die EU vermehrt im Bereich des Strafrechts bbzw. Wirtschaftsstrafrechts aktiv tätig werden will. Die Bestrebungen der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollten deshalb aufmerksam verfolgt werden. Inwieweit tatsächlich neue Vorschriften mit Auswirkungen für Compliance verabschiedet werden, ist gegenwärtig noch offen.

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