Obwohl Straftaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrecht im StGB nur einen kleinen Teil ausmachen, ist ihre Bedeutung für die Praxis enorm. Auch deshalb, weil wesentliche Teile des Wirtschaftsstrafrecht außerhalb des StGB geregelt sind, gilt die Materie zuweilen als komplex. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Steuerstrafrecht, das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht, das Kapitalmarktstrafrecht und das Arbeitsstrafrecht. Auf der anderen Seite bleiben die „klassischen“ Themen Korruption, Untreue, Betrug und Geldwäsche nicht minder relevant. Die Rubrik Wirtschaftsstrafrecht analysiert ausgewählte Aspekte dieses vielschichtigen Rechtsgebiets.

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Die EU will den Kamp gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung intensivieren.

Geldwäsche und Steuerhinterziehung – macht die EU jetzt ernst?

Geldwäsche und Steuerhinterziehung in der EU Geldwäsche (§ 261 StGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sind in Europa ein großes Problem. Egal ob LuxLeaks, Panama Papers, Cum-Ex oder zuletzt der Geldwäscheskandal um die Danske Bank: die Zahl großer Geldwäsche- und/oder Steuerskandale reißt nicht ab. Zwar hat die EU mit diversen Geldwäsche-Richtlinien versucht die Probleme in den Mitgliedsstaaten in den Griff zu bekommen. Allerdings war die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten oft mangelhaft. Dies sah man zuletzt zum Beispiel an dem Skandal um die dänische Danske Bank, in der nach ersten Untersuchungen etwa 7,5 Milliarden Euro gewaschen worden sein. Das Ende der Geduld Daher soll jetzt etwas unternommen werden. Das Europäische Parlament hat am 26.03.2019 mit großer Mehrheit (505 Ja-Stimmen, 63 Nein-Stimmen) einen Vorschlag des Special Committee on Financial Crimes, Tax Evasion and Tax Avoidance verabschiedet.…

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